· 

Privatisierung der Kita Landschaft Teil 2

Die Förderungen von Bund und Land an die Kommunen waren mal als Drittelregelung gedacht. Jeder Partner zahlt ein Drittel der Kosten für die Jugendhilfe. 

Das scharfe Gesetz

Im ersten Teil hatte ich ein bisschen die Historie beschrieben. Ganz fertig sind wir damit nicht. 

Fünf Jahre sind eine lange Zeit, aber das gilt nicht für den Kita Ausbau. 

Als 2013 das Kifög wirksam wurde brachte es Automatismen mit, die in eine gut strukturierte  Digitalisierung führen würden. 
Zwar piepste in den 2000er Jahren noch das V90 Moden sein Lied bei der Einwahl ins Internet. Aber es gab das Internet immerhin schon. 

Ich erinnere mich gut, dass meine ersten Digitalkameras schlechtere Bilder machten als die Spiegelreflexkamera, nichtsdestotrotz waren die noch schlechteren Bilder der ersten Handykameras schnell, handlich und beliebt. Und das lange bevor es IPhones gab. 

Das Land Hessen starte in die Digitalisierung, 2016 war ein Schlüsseljahr. 
Nicht sofort und nicht überall gleichzeitig - wir erinnern uns an das gute alte Faxgerät- doch mit der Zeit konnten Betriebsnummern mit Nachweisen des Trägers wie beispielsweise §75 Urkunden verknüpft werden. Stammpflege ist hier ein großes Thema. Wenn die Grunddaten stimmen ist schon viel gewonnen. 

Eine Urkunde, die vor 2013 nicht benötigt wurde, wird doch auch weiterhin nicht nötig sein? Oder? Oder?? 

Leider doch. Die Urkunde, die viele als unnötige Bürokratie oder überflüssige Qualitätsansprüche beurteilen, ist in Wirklichkeit der Schlüssel zum Geldtopf. Das 8. Sozialgesetzbuch war die erste, die zweite Zeitenwende für Kinder- und Jugendliche kam mit dem Kinderfördergesetz. 

Das Gesetz sagt, die Kommune kann machen was sie will und bezahlen was sie will.
Aber die meisten Fördergelder werden bezahlt, wenn die strukturgebende Prägung des Bundes zur Jugendhilfe verfolgt wird.

Die Gesetze sprechen eine eindeutige Sprache: 
Willst du ein Partner der Jugendhilfe sein, musst du deine Bücher aufmachen und dich prüfen lassen!  
Wenn du die Prüfung bestehst, bist du für uns ein Partner auf Augenhöhe. Bestehst du nicht oder verweigerst du die Prüfung, bist du ein Dienstleister und nur ein Gast im Jugendhilfesystem. 

Nun ist es ja völlig natürlich, dass liebe Gäste willkommen sind und gern gesehen. 
Aber wer entscheidet was „lieb“ ist? 

Meiner Meinung nach „entscheidet“ das ein Computersystem, dass nach gesetzlichen Vorgaben logisch prüft. Förderungen und Übergangsfristen, die 2014 noch für den Bestandsschutz galten, sindbereits lange ausgelaufen. Wer heute noch intern nach MVO arbeitet, mit Defizitverträgen, statt Pauschalen oder mit mehreren Trägern ohne §75 Urkunde, begibt sich auf gefährliches Terrain. Auf ein sehr teures Terrain. 

Was ist die Drittelregelung?

Die Drittelregelung ist eine Orientierungshilfe für die finanzielle Aufstellung einer Kommune. Mehr nicht. 
Eigentlich bezieht sich auf interkommunale Betreuungen und wird in § 28 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB)genannt. Dieser Paragraph regelt den Kostenausgleich bei Betreuung in einer Kindertageseinrichtung außerhalb der Wohngemeinde und enthält einen Hinweis aufdieBerücksichtigung eines Drittels als Elternbeitrag bei der Berechnung. 

Wäre die Drittelregelung tatsächlich aktiv und wirksam, würde das Land 1/3 der Kosten für die Kinderbetreuung tragen und zusätzlich die 6 Gebührenfreiheit für die Eltern übernehmen.
Die Elterngebühren, Strukturförderung des Bundes und Trägeranteile würden ein weiteres Drittel tragen. Nur das letzte Drittel verbliebe bei der Kommune.  

Die Realität der freien Träger sieht ein wenig anders aus.
Meist werden sie über alte Defizitverträge durch die Kommune refinanziert. Die Eigenanteile werden heftig diskutiert. Ohne Anerkennung gibt es keinen Eigenanteil. 

Das Angebot freier Träger ist nötig, gewünscht und wichtig. Ohne Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe ist solch ein Betreuungsangebot für die Kommune leider grundsätzlich zu teuerwenn andere freie Träger mit der entsprechenden Urkunde zur Verfügung stehen.

Abb. FINANZEN DER KINDERTAGES-EINRICHUNGEN IN FREIER TRÄGERSCHAFTBericht zur Erhebung nach § 7 Abs. 1 BStatG, Seite 17,  Statistisches Bundesamt (Destatis) 2022

Wieso sind private Träger „zu teuer“?

„Zu teuer“ ist kein politischer Ausdruck, sondern ergibt sich direkt aus der HGO. 
Kommunen sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Aus der Logik unserer Gesetze ergibt sich daher, dass die wirtschaftlichste Variante der Kinderbetreuung der dauerhafte Einsatz anerkannter freier Träger der Jugendhilfe ist

Die teuersten Varianten sind private Träger und eigene kommunale Kitas. 
Über die Bedarfsplanung einer Stadt können solche Zusammenhänge aufgezeigt werden. 
Aber das ist eine weitere Geschichte, über die ich später berichten werde. 

Zusammenfassend lässt sich sagen: 
Wieso eine  Kommune mehr Kita-Geld ausgibt, als sie sollte, ist eine allgemein weitgehend unbeantwortete Frage. Eine sehr einfache Lösung erklärt sich mit der These, die wirGrünen Frauen im Lampertheimer Ortsverband aufgestellt und dokumentiert haben: 

Kommunen die seit 2013 nicht auf Kifög umgestellt haben, bezahlen die Kita Zeche selbst! 

Weshalb das ein Problem ist: diese Zeche muss von Bürgern über Grundsteuern bezahlt werden.
Wir denken, dass es anders gehen kann. Um dabei zu helfen, die komplizierte Kita-Landschaft einfacher zu verstehen, gibt es in meinem Blog Texte wie diesen. 

Meine Meinung, Mirja Mietzker, Lampertheim, den 9. März 2026
(Bilder wurden mit KI Unterstützung erstellt)