Die kommunale Kita Bedarfsplanung
Vor 10 Jahren arbeitete ich mich durch ein Dokument mit 113 Seiten, in dem es um die Kita Landschaft Lampertheims und vergleichbarer anderer Städte ging. Ich las auch die Dokumente, die
Bezug auf die Zahlen nahmen, wie den hessischen Kommunalbericht und auch alle anderen Prüfungen des Rechnungshofes, in denen es um Kitas ging. Die zu Großstädten fand ich sehr interessant
Ich wollte verstehen, wieso die Eltern hohe Gebühren zahlen sollten.
Zwei Jahre zuvor hatten wir Eltern aus der Elterninitiative angefangen uns zu kümmern, hatten den langen Elternbericht formuliert, uns mit den Kita-Eltern-Hessen vernetzt und auch den
Stadtelternbeirat (StEB) aus der Taufe gehoben. Einen der nun ältesten Stadtelternbeiräte im Land Hessen, entstanden bevor der Rechtsanspruch im Gesetz stand.
An dem Tag, an dem ich zum ersten Mal und ausnahmsweise als Stadtelternbeirätin mit am Tisch im Sozialausschuss saß, wurden einige ungewöhnliche Tagesordnungspunkte
besprochen.
Ich war dort, um für den Stadtelternbeirat zur neuen Gebührensenkung zu sprechen.
Das Land Hessen übernimmt seit 2018 die Gebühren der Eltern für die ersten 6 Stunden der täglichen Betreuung.
Ich fand die Ideen der Verwaltung zur Umsetzung der Gebührenfreiheit nicht sooooo prickelnd. Das Gesetz gab so viel mehr her, aber die klassische Einteilung war bekannt und jahrelang gelebt.
Andere Optionen machten den Beteiligten eher Angst, so war mein Eindruck.
Ganz klassisch wurden früher die meisten Kinder aus der Kita abgeholt und aßen daheim Mittag. Am Nachmittag konnten die Kinder zurück in die Kita kommen
und weiter spielen. Die Essensplätze in den Einrichtungen waren damals sehr rar.
Die Gebührenfreiheit für die ersten 6 Stunden am Tag war ein großer Erfolg aus Sicht der Eltern
Ich war nicht ganz vollumfänglich begeistert.
Die Gebührenfreiheit war eng an eine Kifög konforme Kitalandschaft gebunden. Ein Jahr zuvor war dies noch nicht der Fall gewesen.
Der erste Bedarfsplan war durch die Stadt 2018 erstellt worden, der AK Kinderbetreuung war meist sehr gut besucht und an diesem 30.6.2018 wurde auch eine neue Kita
beschlossen. Die Kita Farbenfroh sollte eine Kirche oder das FZB als Träger bekommen.
Die Stadt traf ihre Entscheidung und ich freut mich über diesen kleinen Satz in der Beschlussvorlage. “Beide Träger sind Kifög fähig”.
Für mich endeten damit die Sorgen von 2016 zunächst. Unsere elterliche Warnung von 2017 war gehört worden, das System im Rathaus hatte auf Kifög umgestellt, dachte ich.
In den folgenden Jahren beobachtete ich die Entwicklungen unseres Bedarfsplans jedes Jahr mit großer Spannung. Meine eigenen Vorstellungen von toller Kinderbetreuung in der Stadt konnte ich noch
nicht in kurze Worte fassen und belästigte den Stadtelternbeirat mit langen Vorträgen über “Wie es sein könnte”. Ich glaub, niemand verstand so richtig, worüber ich da so redete.
Meine Vorstellungen einer tollen Kitalandschaft für Eltern deckten sich überhaupt nicht mit den Möglichkeiten in der Verwaltungspraxis. Damals wusste
ich noch nicht, dass anerkannte freie Träger ohne Anbindung an städtische Strukturen solche Angebote machen können und prädestiniert sind für solch coole Konzepte. Aber die Kommune muss das halt
auch wollen, damals wollte man vielleicht nicht.
Bedarf ermitteln
Meine Vorstellung davon, wie der Bedarf an Krippen- und Kitaplatzen zu ermitteln sei, deckte sich ebenfalls nicht mit den Vorstellungen der Verwaltung. Als Eltern hatten wir die Bedarfsplanung gefordert, aber kaum ein Jahr verging, an dem ich diese Planung nicht stark kritisierte.
Ich war sauer, als der Plan 2024 stark gekürzt wurde und gleichzeitig zwei Krippengruppen in Neuschloß geschlossen waren.
Ich wurde richtig bös, als 2025 die Planungen überhaupt nichts mehr mit dem Inhalt des Bedarfsplans zu tun hatten. Glücklicherweise wurde die Idee der Grünen Frauen in La aufgegriffen, ein
großes, teures und -meiner Meinung nach - völlig sinnloses Bauprojekt wurde gestoppt und zwei vorhandene Gruppen können ein wenig länger fortbestehen.
Im Oktober 2025 bekamen wir bessere Zahlen, Zahlen vom Kreis. Zahlen die zeigten, dass wir nun genau hinschauen müssen, denn Kapazitäten, die wir in drei Jahren nicht mehr brauchen,
müssen wir nicht planen in 5 Jahren zu bauen. Ich habe die Zahlen oft angeschaut und gedacht:
Bedarfsplanung funktioniert doch eigentlich anders….
“Die Stadt Lampertheim erstellte keine eigene Bedarfsplanung, sondern stützte sich auf die Bedarfsplanung des Kreises Bergstraße. Die Vorgehensweise der Stadt Lampertheim erachten wir als nicht sachgerecht. Wir empfehlen zeitnah einen eigenen Bedarfsplan aufzustellen.”
(191. Vergleichende Prüfung “Kinderbetreuung”, 2016, Seite 101)
Gesetze der Bedarfsplanung
1. Die rechtliche Verpflichtung (§§ 79, 80 SGB VIII)
Die Bedarfsplanung ist kein optionales Instrument, sondern eine gesetzliche Pflicht der örtlichen Träger der Jugendhilfe. Sie umfasst:
• Bestandserhebung: Feststellung des vorhandenen Angebots an Plätzen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1).
• Bedarfsermittlung: Feststellung der Wünsche und Bedürfnisse der Eltern (§ 80 Abs. 1 Nr. 2).
• Maßnahmenplanung: Rechtzeitige und ausreichende Planung von Einrichtungen und Diensten (§ 80 Abs. 1 Nr. 3).
2. Schnittstelle zur Finanzierung (§ 10, 32, 32a Landesrecht)
In der Bedarfsplanung entscheidet sich, welche Einrichtungen in den Landesförderplan aufgenommen werden.
• Nur Plätze, die im Bedarfsplan als "notwendig" anerkannt sind, lösen in der Regel die Refinanzierungsansprüche nach den Landes-KiTa-Gesetzen aus.
• Hier entsteht oft das Problem der "Abgrenzung freier und privater": Wenn die Planung "dauerhaft" über den Bedarf hinausgeht, entstehen ungedeckte Vorhaltekosten bei sonstigen Trägern ohne Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe, die steuerrechtlich (§ 2b UStG) als wettbewerbsrelevant eingestuft werden könnten.
3. Beteiligung freier Träger (§ 71, 80 Abs. 2 SGB VIII)
Ein strukturelles Defizit in der Planung entsteht oft durch mangelnde Koordination:
• Freie Träger müssen "frühzeitig" beteiligt werden und sollen in die Anerkennung geführt werden.
• Erfolgt dies nicht, entstehen Rechtsstreitigkeiten über die Finanzierung von "Zusatzplätzen", die nicht im offiziellen Bedarfsplan stehen, aber faktisch durch den Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz (§ 24 SGB VIII) eingefordert werden.
4. Das Risiko der "Punktlandung"
Die Planung muss "in der Regel" eine Reserve vorhalten (Puffer für Zuzüge).
• Rechtliches Problem: Ist dieser Puffer zu klein, verletzt die Kommune den Rechtsanspruch. Ist er zu groß, verweigert das Land ggf. die Mitfinanzierung über § 10 oder § 32 des Landesrechts, da keine "Notwendigkeit" mehr bescheinigt wird.
Was kann Bedarfsplanung?
Die Bedarfsplanung ist ein Mittel zur Transparenz und dient als Entscheidungsgrundlage. Für den Ausbau kommunaler Kita-Landschaften ist der Bedarfsplan das wichtigste örtliche Steuerungsinstrument einer kommunalen Kita Landschaft.
Stadtverordnete müssen sich darauf verlassen können, dass sie in diesem Plan alle Informationen finden, um sich gut informieren zu können. Fehlen Informationen, wird der Bedarfsplan wertlos und
kann nicht als Entscheidungsgrundlage dienen.
Mir fehlte eine Information, auf die ich nie im Leben ohne eine transparente Beschlussvorlage gekommen wäre!
In meiner Vorstellungswelt, die sich um rechtliche Grundlagen der Finanzierung und um Kita-Gesetze kümmert, dürfen im Bedarfsplan nur Träger mit einer Anerkennung geführt werden. Ein Träger ohne Urkunde muss gekennzeichnet sein.
Stadtverordnete müssen wissen, das sie einen Dienstleister freiwillig refinanzieren.
Ist das nicht so, umgeht die Kommune die Refinanzierungsketten und die strukturgebende Prägung der Kinder- und Jugendhilfe und die Wirtschaftlichkeitsgebote der HGO.
Aber das passiert doch überall und ist der Standard!
Nun ja. An Death Horse Point in Utah ist es normal, dass Pferde über eine Klippe gerannt und gestorben sind, weil sie dem Geruch des Wassers folgten. Und der Colorado River duftet nahezu
verführerisch, wenn du im Hochsommer oben an der Klippe stehst.
Ein bisschen so ist es auch mit Kita Landschaften....
Kommunen brauchen Plätze, ein toller Anbieter hat Kapazitäten und macht ein Angebot, die Stadt wählt das attraktivste Angebot.
Wird dabei nicht mit eingerechnet, welchen Status der Träger mitbringt und welche Förderungen ihm im Kifög System der Jugendhilfe offen stehen, stimmt der vermeintlich günstige Preis
nicht mehr. Statt besonders günstig zu fördern, kauft die Kommune teure Dienstleistungen.
Förderungen, die ein anerkannter Träger erhalten kann, muss die Kommune bei einem privaten Träger selbst bezahlen.
Die Gefahr für Träger
Die größten Sorgen mache ich mir derzeit um die freien Träger ohne Urkunde.
In einer Welt, in der diese komplizierten Schnittstellen die ich beschreibe, auf einen konsolidierten Haushalt treffen sind diese Träger mMn in großer Gefahr. Rein rechtlich gelten sie als
freiwillige Dienstleistung und stehen auf dem Prüfstand.
Dank der Aufnahme in den Bedarfsplan und ggf. dem Vorliegen der Gemeinnützigkeit mag die (teure) Hürde 2026 noch zu meistern sein.
Spätestens ab 2027 kommt mit dem Europarecht mMn die Steuerpflicht auf die Leistungen, die durch die Kommune bezahlt werden.
Fast 1/5 teurer werden verstößt gegen jedes Gebot der Wirtschaftlichkeit.
Ich habe in anderen Orten über die plötzliche Schließung privater Träger gelesen. Pforzheim, Karlsruhe mal als Beispiel genannt. Gräbt man sich tiefer in die öffentlichen
Unterlagen betroffener Städte, lassen sich §75 Probleme und alte MVO Verträge immer wieder als Negativ Faktor aus der Sicht der Finanzen erkennen. Die Kommunen wollen die Träger unterstützen,
aber sie dürfen es nicht mehr, wenn sie kein Geld mehr dafür haben.
Der einfachste Weg zur schnellsten Lösung für alle: Bitte liebe Träger, stellt den Antrag auf Anerkennung nach §75 SGB VIII.
Warum die Kinder die sind, die leiden werden, wenn die Urkunde fehlt?
Wenn das Finanzamt im 1. Quartal 2027 automatisiert in einer digitalen Welt weiter arbeitet, wird es drum gehen, dass die Urkunde mit der Betriebsnummer des Trägers verknüpft ist. Ist dies nicht
so, wird die Steuer fällig. Ohne liquide Reserven droht dann die Insolvenz des Trägers. Sicherlich kann dann per Gericht nachgewiesen werden, dass der Träger eine Ausnahme für sich geltend machen
will.
Ob das Gericht dem folgt und wie lange die Kita Türen dann geschlossen bleiben ist nicht kalkulierbar.
Aus Sicht der Kinder und der Finanzen ist mir persönlich das Risiko der dauerhaften Zusammenarbeit mit privaten Trägern ohne Urkunde zu hoch.
Es schwebt einfach die Gefahr im Raum, dass im Rahmen einer Haushaltskonsolidierung die Verträge gekündigt werden müssen, wenn die Urkunde nicht vorliegt. Spätestens ab 2027 sind Träger ohne Urkunde mMn dauerhaft nicht mehr finanzierbar, ohne massiv die Grundsteuern erhöhen zu müssen. Das kommt meiner Meinung nach überhaupt nicht in Frage, wenn die Lösung für Sicherheit, Dauerhaftigkeit und Finanzen "nur" an einer Urkunde hängt.
Meine Meinung. Mirja Mietzker - Lampertheim, den 11.3.2026
